Unsere Klassen- und Fachlehrerkräfte, die in den Klasse 1-8 arbeiten, sind in einem grundständigen Studium zur Waldorflehrerkraft ausgebildet worden oder haben eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben. Ab der neunten Klasse, die in der Waldorfschule als die erste Oberstufenklasse zählt, unterrichten Oberstufenlehrerinnen, die teils berufsbegleitend, zur Oberstufenlehrerin an Waldorfschulen qualifiziert wurden.

Alle unsere Lehrkräfte haben haben entweder eine vorläufige, oder auch eine unbefristete Lehrerlaubnis des Landes NRW und werden bei der Entfristung durch eine Lehrprobe geprüft. Sie müssen darüberhinaus den Nachweis einer gleichwertigen wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung im Feststellungsverfahren des Landes erbringen.

Jeden Donnerstag tagt das Kollegium in Konferenzen um einerseits die Waldorfpädagogik zu vertiefen und auf pädagogische Fragestellungen einzugehen und andererseits den Aufgaben der kollegialen Selbstverwaltung nachzukommen. Eingeleitet werden die Konferenzen durch gemeinsame künstlerische Arbeit, die gemeinschaftsbildend wirkt und die künstlerischen Entwicklung der Lehrer*innen fördert.

Sie wollen ein Teil des Kollegiums werden? Eine Weiterbildung nach einem Masterabschluss ist möglich, sollten Sie noch nicht über eine Waldorfqualifikation verfügen.

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